Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich, Rechtsvorschriften
2. Definitionen
3. Angebote
4. Annahme und Abwicklung der Bestellung
5. Änderung der Bestellung
6. Arbeitsaufnahme, Unterbrechung
7. Termine, Fristen
8. Preise – Zahlungen
9. Lieferung
10. Gefahrenübergang
11. Eigentumsvorbehalt
12. Höhere Gewalt
13. Rechnungslegung/Zurückbehaltung
14. Abtretung
15. Bedienungsanleitung/Einweisung
16. Gewerbeberechtigung, Schutzrechte
17. Geheimhaltung, geistiges Eigentum
18. Kündigung
19. Export
20. Haftung
21. Vertragssprache
22. Weitergabe von Aufträgen, Rechtsnachfolge
23. Nach- und Zusatzarbeiten
24. Teilwirksamkeit, salvatorische Klausel
25. Erklärung zum Datenschutz
26. Erfüllungsort
27. Geltendes Recht und Schiedsverfahren
1. Geltungsbereich, Rechtsvorschriften
1.1 Vorliegende Bedingungen gelten für Geschäfte zwischen der gp-automation GmbH und den jeweiligen Vertragspartner/Kunden.
Widersprechende oder abweichende Bedingungen in Bestellungen und/oder in Schriftstücke des Kunden sind nur dann gültig, wenn diese von der gp-automation GmbH in schriftlicher Form anerkannt worden sind.
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche oder fernschriftliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der gp-automation GmbH.
1.2 Die einschlägigen Fachnormen in ihrer letztgültigen Fassung haben Gültigkeit, soweit die nachstehenden Bedingungen und/oder die Produktspezifikation mit Beilagen nichts anderes festlegen.
Die Anwendung von nicht erwähnten Normen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der gp-automation GmbH.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter des Kunden, die zu den vorliegenden „Allgemeinden Geschäftsbedingungen“ im Widerspruch stehen, sind im vollen Umfang auch ohne Widerspruch der gp-automation GmbH unwirksam, gleichgültig in welcher Form diese der der gp-automation GmbH zur Kenntnis gebracht wurden. Stillschweigen gegenüber allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter des Kunden, insb. in Bezug auf etwaige Einkaufsbedingungen, gilt dementsprechend in keinem Fall als Zustimmung.
2. Definition
2.2 „Kunde“ ist der Vertragspartner und Auftraggeber der gp-automation GmbH.
2.3 „Auftragnehmer“ ist die gp-automation GmbH, welche vom Kunden mit der Ausführung der Bestellung beauftragt wird.
2.4 „Bestellung“ ist das zur Definition des Bestellgegenstandes und der Regelung der Beziehungen zwischen Besteller und Auftragnehmer vom Besteller mit oder ohne Mitwirkung des Auftragnehmers erstellte Dokument mit dazugehörigen Beilagen, die immer einen integrierenden Bestandteil des Dokumentes bilden; Beilagen können neben diesen Bedingungen insbesondere sein: Spezifikationen jeder Art, technische Normen, Zusatzbedingungen und dergleichen.
2.5 „Bestellgegenstand“ umfasst die gesamten Leistungen und Lieferungen und/oder Dokumentationen, die aufgrund der Bestellung zur Realisierung der gesamten Anlage/Anlagenteile erforderlich sind.
2.6 „Vereinbarte Termine“ sind die in der Bestellung genannten Daten, an denen der Auftragnehmer die Leistungen und Lieferungen entsprechend der Bestellung ausgeführt haben muss. „
3. Angebote
3.1. Angebote der gp-automation GmbH sind grundsätzlich freibleibend und somit unverbindlich und mit einem Zeitraum von 3 Wochen ab Zugang beim Kunden befristet.
Kostenvoranschläge der gp-automation GmbH sind ebenfalls unverbindlich und können auch ohne Hinweis an den Kunden kostenpflichtig werden. Vertragsänderungen oder – anpassungen, insbesondere Stornierungen, sind nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Etwaige dadurch verursachte Kosten und Nachteile gehen mangels anderslautender Vereinbarung zu Lasten des Kunden.
4. Annahme und Abwicklung der Bestellung
4.1 Nach Eingang der schriftlichen Bestellung wird die Auftragsbestätigung ausgefertigt. Erst mit Eingang der von der gp-automation GmbH unterfertigten Auftragsbestätigung beim Kunden kommt ein Vertrag zu Stande.
Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, wird der Vertrag durch die Leistung, der Anzahlung an die gp-automation GmbH abgeschlossen.
Spätestens mit Beginn der Arbeiten am Bestellgegenstand gilt die Bestellung auch ohne schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer als zu den Bedingungen der Bestellung angenommen.
4.2 Für den Inhalt der Bestellung gelten bei Widersprüchen in folgender Reihenfolge:
● der Wortlaut des Bestellschreibens, (bzw. jene Normen, auf die darin ausdrücklich verwiesen wird, zB ÖNORM etc.)
● die technische Spezifikation
● die Bedingungen für Leistungsverträge
4.3 Die gp-automation GmbH wird im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Widersprüche in und zwischen den einzelnen Bestandteilen der Bestellung dem Kunden sofort schriftlich mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich eine Beseitigung der Widersprüche herbeiführen.
5. Änderungen der Bestellung
5.1 Der Kunde kann die Bestellung nur unter vorheriger Rücksprache mit der gp-automation GmbH und einer schriftlichen Bestätigung der gp-automation GmbH darüber – ändern bzw. ergänzen. Die gp-automation GmbH wird Änderungen/Ergänzungen zu den Bedingungen der geänderten bzw. ergänzten Bestellung ausführen.
5.2 Die gp-automation GmbH hat dem Kunden in diesem Falle innerhalb von 14 Tagen die Mehr- bzw. Minderpreise mitzuteilen.
5.3 Massenänderungen oder Fortfall ganzer Positionen bei Lieferungen oder Leistungen, für die Einheitspreise vereinbart wurden, berechtigen die gp-automation GmbH zu Veränderungen von Einheitspreisen oder Geltendmachung sonstiger Forderungen.
5.4 Alle vereinbarten Nachträge, Änderungen, Zusätze und Nebenabreden zu der Bestellung werden erst mit der schriftlichen Bestätigung der gp-automation GmbH wirksam.
6. Arbeitsaufnahme, Unterbrechung
6.1 In allen Fragen der Arbeitsaufnahme, des Arbeitsumfanges und der Arbeitsausführung ist der Kunde oder ein von ihm namhaft gemachter Stellvertreter zuständig und zu kontaktieren.
6.2 Die gp-automation GmbH hat Anspruch auf Vergütung von Warte- und Ausfallzeiten und/oder Erstattung sonstiger Kosten, wenn
- ihre Leistungen auf Anordnung des Kunden unterbrochen wurde, weil die vertragsgemäße Erfüllung infrage gestellt ist,
- ein Fall höherer Gewalt eingetreten ist,
- die Leistungen aufgrund undisziplinierten Verhaltens der Arbeitnehmer des Kunden unterbrochen wurde,
- die Leistungen aufgrund behördlicher Anordnungen unterbrochen wurden,
- Versorgungsstörungen bauseitiger Leistungen gemäß technischer Spezifikation eintreten.
7. Termine, Fristen
7.1 Der Kunde erklärt ausdrücklich, die Bedeutung termingerechter Lieferungen und/oder Leistungen bei der Abwicklung von Aufträgen zu kennen. Insbesondere für den Fall, dass von der gp-automation GmbH Geräte, Komponenten, sonstige Materialien oder Arbeitskräfte beigestellt werden.
Er ist daher verpflichtet, vereinbarte Termine unbedingt einzuhalten; dies gilt auch für einzelne Zwischentermine. Umstände, die eine Verspätung bedingen oder wahrscheinlich machen, sind der gp-automation GmbH unter Angabe von Gründen spätestens drei Arbeitstage nach deren Erkennen anzuzeigen. Tritt ein solcher Fall ein, kann dies die gp-automation GmbH berechtigen, dass der vereinbarte Termin überschritten wird.
Bei nicht erfüllter Anzeigepflicht haftet die gp-automation GmbH nicht für alle sich daraus ergebenden Konsequenzen und Schäden. Bei Bestelländerungen oder Zusatzbestellungen bleibt der vereinbarte Termin der ursprünglichen Bestellung weiterhin gültig, wenn nicht die gp-automation GmbH dem Kunden einen neuen Termin mitteilt ohne dass es einer Anerkennung dieses Termins durch den Kunden bedarf.
7.2 Vorzeitige Lieferungen und/oder Leistungen bedürfen der Einwilligung der gp-automation GmbH.
8. Preise – Zahlung
8.1 Alle von der gp-automation GmbH in Angeboten, Auftragsbestätigungen und anderen Vertragsformblätter genannten Preise sind freibleibend und sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt als Nettopreise angegeben. Allfällige Änderungen der Leistungserstellung und dadurch notwendigen Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte etc. berechtigen die gp-automation GmbH die Preise entsprechend zu erhöhen. Der Kunden wird von der gp-automation GmbH im Falle von wesentlichen Preiserhöhungen verständigt. In diesen Fall wird der Auftrag von der gp-automation GmbH erst wieder bearbeitet, wenn vom Kunden eine schriftliche Bestätigung der neu vereinbarten Preise vorliegt.
8.2 Die Zahlungsfristen werden in den einzelnen Aufträgen individuell vereinbart.
Eingehende Zahlungen werden im Zweifel auf die jeweils älteste offene Schuld und hierbei zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und dann erst auf das Kapital abgerechnet.
8.3 Bei Zahlungsverzug ist die gp-automation GmbH berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren (konkret zu beweisenden) Verzugsschadens Zinsen in der Höhe von 10 % pa in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde Mahn-, Eintreibungs- und Ausforschungskosten Dritter (insbesondere von Rechtsanwälten) zu ersetzen, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienlich waren. Es wird daraufhin hingewiesen, dass sich die Kosten im Fall des Einschreitens eines Rechtsanwaltes nach der jeweils durch das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) normierten Höhe zuzüglich der gesetzlichen USt, jene von Inkassobüros bis zu der jeweils durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Verordnungswege für Inkassobüros normierten Höhe richten.
9. Lieferung
9.1 Die Ware reist stets unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Hieraus erwachsene Kosten gehen alleine zulasten des Kunden.
9.2 Die Wahl des Versandortes und des Förderungsweges sowie Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch die gp-automation GmbH nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung.
9.3 Stellt der Kunde das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Kunden
9.4 Die gp-automation GmbH ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.
9.5 Die Lieferverpflichtung der gp-automation GmbH steht stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.
9.6. Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
9.7. Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder aufgrund von unvorhergesehenen und nicht von der gp-automation GmbH zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie der Eigenbelieferungsvorbehalt gem. vorstehendem Abs (5) entbinden die gp-automation GmbH für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Sie berechtigen die gp-automation GmbH auch zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Kunden deshalb Schadenersatz oder sonstige Ansprüche zustehen.
10. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten, Dienstleistungen, Systemen und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der gp-automation GmbH.
12. Höhere Gewalt
12.1 Als höhere Gewalt gelten Ereignisse außerordentlichen Charakters, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar waren und die selbst bei Anwendung aller dem gegenwärtigen Stand der Technik und Wissenschaft entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen nicht abgewendet werden konnten oder können.
12.2 Solange die Vertragspartner durch höhere Gewalt an der Erfüllung von Leistungspflichten behindert werden, ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Die Vertragsparteien tragen die bei ihnen durch Ereignisse höherer Gewalt entstehenden Kosten selbst.
Umstände höherer Gewalt führen in keinem Falle zum Erlöschen von Liefer-/Leistungspflichten der Vertragspartner.
12.3 Im Falle höherer Gewalt ist der behinderte Partner verpflichtet, den anderen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von fünf Tagen über den Beginn und das Ende zu informieren.
12.4 Die Vertragspartner haben bei höherer Gewalt alle Anstrengungen zur Beseitigung bzw. Minderung der Schwierigkeiten und entstehenden Schäden zu unternehmen und den jeweils anderen Vertragspartner hierüber laufend zu unterrichten, andernfalls sie diesem gegenüber schadenersatzpflichtig werden.
12.5 Termine oder Fristen, deren Einhaltung durch das Einwirken der höheren Gewalt behindert wird, werden um den Zeitraum der Dauer der höheren Gewalt und – falls notwendig – um einen in beiderseitigem Einvernehmen festgelegten weiteren Zeitraum verlängert.
12.6 Wenn aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt es der gp-automation GmbH über einen kontinuierlichen Zeitraum von 6 Monaten nicht möglich ist, die Vertragspflicht zu erfüllen, so kann die gp-automation GmbH ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
13. Rechnungslegung/Zurückbehaltung
13.1 Nur abgeschlossene (Teil-)Leistungen können unter Angabe der Bestellnummer in Rechnung gestellt werden.
13.2 Entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen reicht die gp-automation GmbH die Rechnung mit allen dazugehörigen Belegen Ausfertigung an den Kunden, unter Angabe der vollständigen Bestellnummer, des Kurztextes über die geleistete Arbeit und des Zeitraumes der Ausführung ein.
Für den Fristenlauf gilt das Datum des Eingangs beim Kunden.
13.3 Regie-, Zusatz oder Nacharbeiten werden über Stundennachweise auf den Lieferscheinen abgerechnet. Aus diesem Nachweis müssen die Bestell-Nr, der Ort der Ausführung, die genaue Beschreibung der ausgeführten Arbeiten, die Namen der Ausführenden sowie die Anzahl der von ihnen geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen
13.4 Die gp-automation GmbH wird nach Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen eine detaillierte Schlussrechnung vorlegen.
13.5 Bestehen seitens des Kunden gegen die gp-automation GmbH aus dieser oder einer anderen Bestellung oder auch aus anderen Rechtsgründen offene Forderungen, so ist dieser nicht berechtigt, diese gegen zu leistende Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
14. Abtretung
Jede wie immer geartete Abtretung von Forderungen der gp-automation GmbH ist nur dann zulässig, wenn die gp-automation GmbH hierzu vorher ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat.
15. Einweisung / Bedienungsanleitung
Eine Einweisung zur Anwendung des gelieferten Produktes erfolgt nach Fertigstellung vor Ort. Wünscht der Kunde eine eigene Bedienungsanleitung ist dies gesondert in Auftrag zu geben und vom Auftrag zur Lieferung nicht mitumfasst. Es ist hierfür vom Kunden ein eigener Auftrag zu erteilen.
16. Gewerbeberechtigung, Schutzrechte
16.1 Die Vertragsparteien erklären wechselseitig durch ihre vertragliche Unterschrift, dass sie alle für die Ausführung bzw. Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Berechtigungen auch im Einsatzland besitzen.
16.2 Werden Schutzrechte der gp-automation GmbH verletzt oder berührt, so gewährt diese dem Kunden zugleich mit der Ausführung des Auftrages das unwiderrufliche Recht zur uneingeschränkten Benutzung dieser Schutzrechte im Zusammenhang mit dem Bestellgegenstand. Dieses Nutzungsrecht ist mit dem Bestellpreis abgegolten.
16.3 Sollte die gp-automation GmbH bei der Ausführung der Bestellung, insbesondere bei der Durchführung von Leistungen, Erfindungen machen, die zB das Werkstück, Gerät, Behelfe etc. oder Teile derselben verbessern, so ist der Kunde berechtigt, diese Erfindungen uneingeschränkt und kostenlos zu nutzen.
Für den Betrieb der Anlage erhält der Betreiber ein kostenloses Nutzungsrecht.
17. Geheimhaltung, geistiges Eigentum
17.1 Alle Zeichnungen, Angaben, Systeme, Betriebsverfahren, Know-how, Zahlen, Abbildungen, Informationen, Unterlagen usw. gleich welcher Art und welchen Ursprungs, die dem Kunden in Verbindung mit der Ausführung des Bestellgegenstandes übergeben werden oder zur Kenntnis gelangen, sind streng vertraulich zu behandeln und bleiben Eigentum der gp-automation GmbH. Im Falle, dass der Vertrag nicht zu Stande kommt, sind alle Zeichnungen, Angaben, Systeme, Betriebsverfahren, Know-how, Zahlen, Abbildungen, Informationen, Unterlagen usw. an die gp-automation GmbH unverzüglich zurückzustellen und beim Kunden zu löschen.
Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gp-automation GmbH weder kopiert, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, noch zu einem anderen als dem in der Bestellung festgelegten Zweck benutzt werden. Der Kunde wird sein Personal und Subauftragnehmer dementsprechend anweisen und verpflichten.
17.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der gp-automation GmbH darf der Kunde oder dessen Personal und Subauftragnehmer keine Veröffentlichungen, Vorträge oder sonstige Angaben im Zusammenhang mit der Bestellung oder dem Gesamtprojekt machen oder veranlassen.
18. Kündigung
18.1 Unbeschadet sonstiger in dieser Regelung festgelegter oder sich aus dem Gesetz ergebender Kündigungsrechte, kann die gp-automation GmbH jederzeit den Auftrag ganz oder teilweise kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Als wichtige Kündigungsgründe gelten insbesondere
- Zahlungseinstellungen durch den Kunden
- grobe Verstöße in Bezug auf Qualität und vereinbarte Termine, die eine ordnungsgemäße und termingerechte Fertigstellung des Vertragsgegenstandes infrage stellen,
- falls der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt bzw. die schriftlichen Anweisungen der gp-automation GmbH in Zusammenhang mit der Ausführung nicht befolgt
18.2 Hat der Kunden den Grund, der zur Kündigung geführt hat, verschuldet zu vertreten, so kann der Kunde nicht auf Vertragserfüllung begehren. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Soweit die bereits ausgeführten Arbeiten für den Kunden von Interesse sind, kann der Kunden deren Auslieferung verlangen und den noch nicht vollendeten Teil des Bestellgegenstandes auf eigene Kosten und Gefahr in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise selbst ausführen oder ausführen lassen. Für die bereits ausgeführten Arbeiten, die vom Kunden übernommen werden, erhält die gp-automation GmbH den vereinbarten anteiligen Rechnungsbetrag.
Tritt der Kunde vom Auftrag während der Ausführung zurück, besteht, unabhängig ob der Rücktritt zur recht erfolgte, ein Anspruch auf Entgelt für die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen. Tritt der Kunde nach Fertigstellung vom Auftrag zurück, so gebührt das gesamte vereinbarte Entgelt.
19. Export
Bei Export der Bestellung an Kunden in Gebiete außerhalb der Republik Österreich übernimmt die gp-automation GmbH keine Haftung, falls durch gelieferte Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet, die durch die Ausfuhr der Waren verursacht werden, die von der gp-automation GmbH nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden
20. Haftung
20.1 Die Haftung der gp-automation GmbH ist für alle im Zuge der durchzuführenden Arbeiten eventuell entstehenden Sach- und Personenschäden auf Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden, deren Verursacher nicht einwandfrei festgestellt werden kann, haften alle zum Zeitpunkt des Schadenereignisses am Vorhaben beteiligten Firmen im Verhältnis der jeweiligen Auftragssummen.
20.2 Sind vom Kunden Materialien, Waren und Leistungen für die Auftragsausführung beigestellt worden, so sind diese nicht Gegenstand von Gewährleistungs- oder Schadenersatzanspüchen.
20.3 Mängelrügen haben ausschließlich schriftlich an die Geschäftsadresse der gp-automation GmbH per e-mail oder am Postweg zu erfolgen. Sie haben jedenfalls folgenden Inhalt aufzuweisen:
– welche Bestellung betroffen ist
– worin sich der Mangel im Einzelnen manifestiert
– welche Begleitumstände aufgetreten sind.
Die Mängelrüge hat bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Übergabe bei sonstiger Verfristung zu erfolgen. Erfolgt die Mängelrüge verspätet verliert der Kunde seine Ansprüche auf Gewährleistung, Irrtum und Schadenersatz. Eine Weiternutzung durch den Kunden trotz erfolgter Mängelrüge gilt als Verzicht auf eine Geltendmachung der Verbesserung bzw. Gewährleistungsansprüche des Kunden.
Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Instandsetzung, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen wird auf ein Jahr, bei Schadenersatzansprüchen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Schadens) verkürzt. Die Anwendung der Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
21. Vertragssprache
21.1 Der Vertrag und der gesamte damit zusammenhängende Schriftverkehr wird in deutscher Sprache abgefasst.
21.2 Der jeweils rechtsverbindliche Text ist der deutsche.
21.3 Der gesamte Schriftverkehr mit der gp-automation GmbH ist an die zuletzt bekannt gegebenen Firmenanschrift zu richten.
21.4 Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass sein Führungspersonal Deutsch in Wort und Schrift beherrscht
22. Rechtsnachfolge
Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag werden von etwaigen Rechtsnachfolgern der Vertragspartner übernommen
23. Teilwirksamkeit, Lücken
Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen des Auftrages unwirksam oder ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall unwirksame/ungültige Bestimmungen durch rechtswirksame Bestimmungen ersetzen, die den ungültigen Bestimmungen nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von bestehenden Lücken.
24. Erklärung zum Datenschutz
Zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses speichert die gp-automation GmbH personenbezogene Daten elektronisch und gibt sie allein zu diesem Zweck notwendigerweise an Dritte weiter (zB Post, Rechtsberater von gp-automation GmbH). Der Kunde ist berechtigt jederzeit die Weitergabe der Daten zu untersagen. Die gp-automation GmbH speichert die Auftragsdaten und sendet diese zusammen mit diesen AGB dem Kunden per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit über www.gp-automation.at eingesehen werden.
25. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist 4902 Wolfsegg am Hausruck., Republik Österreich.
26. Geltendes Recht und Schiedsverfahren
Alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Liefer- und Leistungserbringung der gp-automation GmbH ergebenden Streitigkeiten unterliegen österreichischen Recht, mit Ausnahme seiner Kollisions- und Verweisnormen (IPRG, VO ROM I + II etc.) in den jeweils geltenden Fassungen. Die Anwendung des UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das sachlich in Betracht kommenden Gericht am Unternehmenssitz der gp-automation GmbH, derzeit 4902 Wolfsegg am Hausruck, OÖ.
Darüber hinaus ist die gp-automation GmbH jederzeit berechtigt, alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Liefer- und Leistungserbringung ergebenden Streitigkeiten in einem Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC Rules) von drei gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entscheiden zu lassen. Derartige Streitigkeiten unterliegen ebenfalls österreichischen Recht, mit Ausnahme seiner Kollisions- und Verweisnormen (IPRG, VO ROM I + II etc.). Die Anwendung des UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Wien, Österreich. Die im Schiedsverfahren anzuwendende Sprache ist Deutsch.
Fassung vom Juni 2020